Heilversprechen abzuliefern ist allen Therapeuten untersagt. Das gilt für die Schulmedizin und auch für die Heilpraktiker. Es gilt somit für denjenigen, die Heilkunde nach §1 des HeilPrG ausüben dürfen.

Psychotherapie, ab und zu mithilfe einer medikamentösen Therapie, ist Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe. Der Erfolg wäre allerdings ohne die Motivation, Initiative und Mitwirkung des Klienten gar nicht möglich.

So können viele Vorteile mit der Psychotherapie verbunden sein, wie z. B.

  • Beziehungen zu sich selbst, in der Partnerschaft und zu anderen verbessern sich
  • Die eigenen Wünsche und Ziele sind klar
  • Entscheidungen können für sich selbst verantwortungsvoll getroffen werden
  • Mehr Lebensqualität durch Bewusstwerden der eigenen Stärken
  • Umgang mit destruktiven Emotionen, Gefühlen und Gedanken
  • Höheres Selbstbewusstsein
  • Mehr Leichtigkeit im Beruf und Alltag
  • Erkennen, Verständnis und Loslassen von schädlichen Verhaltensmustern
  • Weniger stressbedingte Erkrankungen
  • Entspannter und achtsamer Alltag
  • Verbesserte Sexualität
  • Mehr Kreativität, Genuss und Freude
  • Befreiung von Ängsten aller Art
  • Konstruktive Konfliktbewältigung in Beruf, Partnerschaft und Familie

 u. v. m.

Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass ne­ben den Chancen durch eine Psychotherapie, auch mögliche unerwünschte Wirkungen benannt werden:

Aufklärung findet natürlich vor und während der Therapie aus­führ­lich und persönlich statt – diese Auf­stellung dient nur zur Information.

Erstverschlimmerung

Durch das Infrage stellen der bisherigen Wahrnehmungen, Interpretationen, Verhaltensmuster und Bewältigungsstrategien machen sich die alten Gedanken, Gefühle, Emotionen und Handlungen wieder unbewusst bemerkbar. Das kann zwischenzeitlich für Konflikte sorgen. Auch Enttäuschung, wenn es länger dauert wie erhofft, kann zur Erstverschlimmerung führen.

Soziale Veränderungen

Verändert sich ein Mensch,  weil er z. B. seelisch gesundet, kann das Reaktionen seiner Umwelt hervorrufen. Diese Reaktionen können das Leben des Klienten erschweren. So kann sich die Familiensituation verändern, z. B. indem die berufstätige Mutter nicht mehr das „Dienstmädchen für alles“ ist. Auch der berufliche Kontext Kann Veränderungen hervorrufen, wenn z. B. der Angestellte in seinem Beruf selbstbewusster dem cholerischen Chef gegenübersteht.

Verlust des Sekundären Krankheitsgewinns

Hat ein Patient durch die Krankheit einen Vorteil, so nennt man das sekundären Krankheitsgewinn. Das kann mitunter sein: Die Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit des Partners, weil dieser aufgrund der Krankheit entlastet, nicht mehr im Haushalt helfen oder keine Entscheidungen fällen muss. Oder er muss aufgrund von Berentung/Bezug Krankengeld nicht mehr arbeiten.

Käme es zur Heilung, muss der Patient auf den sekundären Krankheitsgewinn verzichten. Der sekundäre Krankheitsgewinn ist ein die Krankheit erhaltender Faktor. Er kann ein Grund von Therapieresistenz sein.

Re-Traumatisierung

Bei Störungen, die durch ein Trauma bedingt sind, (insbesondere bei der Posttraumatischen Belastungsstörung PTBS), kann eine Re-Traumatisierung passieren. Dabei wird das Trauma erneut erlebt, und es kann zum „Aufleben“ der Symptomatik kommen.

Die Liste ist nur ein Auszug von möglichen Komplikationen und nicht vollständig.

Ein guter Therapeut jedoch erkennt ungünstige Ent­wick­lungen rechtzeitig und reagiert darauf. Sie sollten also nur wegen möglicher Komplikationen nicht auf die Chance verzichten, die Ihnen eine Psychotherapie bietet.